
CE-Koordinator für Maschinen- und Anlagensicherheit: Weiterbildung
Ziele und Nutzen des Seminars
Ausbildung zum CE-Koordinator im Bereich Maschinen- und Anlagensicherheit: Maschinen- und Anlagenhersteller, sowie Betreiber, müssen eine Reihe von Europäischen Richtlinien und Verordnung anwenden. Jede dieser Richtlinien und Verordnungen verlangen eine Nachweispflicht vom Anwender. Um diese Nachweispflicht rechtskonform vorhalten zu können, benötigt es einen CE-Koordinator. In dieser Ausbildung werden die Inhalte und Anwendung der Richtlinien und Verordnungen für den Bereich Maschinen- und Anlagensicherheit gelehrt.
Sie werden in der Ausbildung gezielt auf relevante Aufgaben als CE-Koordinator vorbereitet, durch aktives Arbeiten mit Sicherheitsnormen und das Erstellen einer Risikobeurteilung. Dadurch können Sie erfolgreich und fach- und abteilungsübergreifend an der Zielsetzung, sichere und rechtskonforme Produkte und Leistungen zu erbringen, mitwirken.
Unsere Ausbildung vermittelt dabei nicht nur grundlegendes Fachwissen und das Verständnis für die rechtlichen Zusammenhänge, sondern bereitet Sie als angehenden CE-Koordinator vor allem auf Organisations- und Prozessmanagementaufgaben vor. Sie werden in die Lage versetzt, maßgeblich daran mitzuwirken, dass sichere und rechtskonforme Maschinen und Anlagen entstehen und betrieben werden.
Inhalt
Grundlagen, Einführung in das Thema
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Abgrenzung zwischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und Betriebssicherheitsverordnung
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Verantwortlichkeiten bei der Vergabe des CE-Kennzeichens
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Aufgaben des CE-Koordinators
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Harmonisierte Normen
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Marktaufsicht
Umsetzung im Unternehmen
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Dokumentationsbevollmächtigter
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Dokumentation der europäischen Richtlinien
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Lasten- und Pflichtenhefte, Kennzeichnung von Produkten
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Risikobeurteilung, Konformitätsbewertungsverfahren
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Unvollständige, Gesamtheit von Maschinen/Altmaschinen
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Inverkehrbringen von Maschinen
Überblick europäische und nationale Rechtsgrundlagen
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Europäische Richtlinien und Produktsicherheitsgesetz
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Aktuelle Rechtsentwicklungen der CE-Kennzeichnung
Haftung bei Verstößen gegen das CE-/Produktsicherheitsrecht
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Haftung des Unternehmens und der Handelnden persönlich
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Strategien und Maßnahmen zur Reduzierung von Haftungsrisiken
Strafrechtliche Konsequenzen bei Verstößen gegen das CE-/Produktsicherheitsrecht
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Organisationspflichten der Geschäftsführung und der übrigen verantwortlichen Leitungskräfte
Technische Unterlagen
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Risikobeurteilung
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Nachweisdokumentation
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Betriebsanleitung
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Konformitätserklärung
Zielgruppe
Personen aus der Unternehmensführung, Führungskräfte aus Entwicklung, Technik, Konstruktion und Instandhaltung sowie CE-verantwortliche Mitarbeiter innerhalb des Unternehmens; grundlegende Kenntnisse über Normen, Richtlinien, Verordnungen sind von Vorteil.
Voraussetzungen und Abschluss
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.
Seminarformate und Teilnahmebedingungen
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Präsenzseminar
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Webinar
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Inhouse-Seminare
Teilnehmerzahl und Dauer:
Ab 5 Teilnehmern, 4 Werktage
Teilnahmegebühr:
2.140,00 €// netto zzgl. gesetzl. MwSt p.P.
Inhouse-Seminare:
5.900,00 € netto zzgl. gesetzl. MwSt. sowie Reise- und Übernachtungsaufwand
Maximale Teilnehmerzahl:
10 Personen
Hinweis:
Das Inhouse-Seminar kann direkt an einem laufenden oder zukünftigen Projekt ausgerichtet werden, um praxisorientierte Ergebnisse zu erzielen.
Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen!
