
Die Maschinenverordnung 2023/1230: Auswirkungen für Hersteller und Betreiber
Ziele und Nutzen des Seminars
Mit Veröffentlichung der Maschinenverordnung im Jahr 2024, begann die Übergansfrist für Hersteller und Betreiber von Maschinen und Anlagen, sich mit den Inhalten der Maschinenverordnung und deren Bedeutung auseinanderzusetzen.
In diesem Seminar zeigen wir Ihnen, welche Änderungen und Neuerungen sich mit der Maschinenverordnung ergeben werden.
Inhalt ist es, sich mit den Forderungen zu künstlicher Intelligenz zu befassen und des maschinellen Lernens. Wir werden die Frage beantworten: „Kann die künstliche Intelligenz Sicherheitsfunktionen gewährleisten?“ und „Was sind Sicherheitsbauteile mit selbstentwickelndem Verhalten?“
Was sind die Wirtschaftsakteure und welche Rechte und Pflichten kommen auf Hersteller, Einführer und Händler zu. Die neue Maschinenverordnung enthält vielen Neues aber auch altbewährtes.
Jeder Teilnehmer wird am Ende des Tages mit der Gewissheit nach Hause gehen, welche Bedeutung und Auswirkung diese Maschinenverordnung auf seine Tätigkeiten haben wird und was nötig sein wird, die neue Verordnung im Tagesgeschäft zu integrieren.
Inhalt
Gegenüberstellung Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und
Maschinenprodukteverordnung 2023/1230
Erklärungen zu den Neuerungen und was sie bedeuten
Richtlinien und Normen zur Maschinenverordnung
Rechte und Pflichten der Wirtschaftsakteure
Abgrenzung Konformitätserklärung zu Einbauerklärung
Risikobeurteilung
Anforderungen an Schutzeinrichtungen
Betriebsanleitung und Technische Dokumentation
Montageanleitung für unvollständige Maschinen
CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung

Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich gleichermaßen an Hersteller und Betreiber von Maschinen und Anlagen. Speziell an Führungskräfte, wie Projektleitung und Konstruktionsleitung, sowie an den Automatisierer, Programmierer und Elektriker die für die Ausrüstung der Maschinen und Anlagen verantwortlichen Mitarbeiter.
Verantwortliche Mitarbeiter aus Bereichen wie z. B.: - Projektleitung, Entwicklung, Konstruktion für Maschinen mit elektrischen, elektronischen, hydraulischen oder pneumatischen Komponenten, Fertigung und Produktion, Technische Dokumentation, Qualitätsmanagement, Verifikation und Validierung, Instandhaltung und Arbeitsmittelbeschaffung, Arbeits- und Betriebssicherheit
Voraussetzungen und Abschluss
Teilnehmer sollten Tätigkeiten und Erfahrungen aus dem Bereich Maschinen- und Anlagenbau und Risikobeurteilung haben. Dieses Seminar ist für Personen ausgelegt, die bereits Berührungspunkte mit der Maschinenrichtlinie hatten. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.
Seminarformate und Teilnahmebedingungen
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Präsenzseminar
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Webinar
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Inhouse-Seminare
Teilnehmerzahl und Dauer:
Ab 5 Teilnehmern, 1 Werktag
Teilnahmegebühr:
610,00 € // netto zzgl. gesetzl. MwSt p.P.
Inhouse-Seminare:
1.900,00 €// netto zzgl. gesetzl. MwSt. sowie
Reise- und Übernachtungsaufwand
Maximale Teilnehmerzahl:
10 Personen
Hinweis:
Das Inhouse-Seminar kann direkt an einem laufenden oder zukünftigen Projekt ausgerichtet werden, um praxisorientierte Ergebnisse zu erzielen.
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