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Die Maschinenverordnung 2023/1230: Auswirkungen für Hersteller und Betreiber

Ziele und Nutzen des Seminars

Mit Veröffentlichung der Maschinenverordnung im Jahr 2024, begann die Übergansfrist für Hersteller und Betreiber von Maschinen und Anlagen, sich mit den Inhalten der Maschinenverordnung und deren Bedeutung auseinanderzusetzen.
In diesem Seminar zeigen wir Ihnen, welche Änderungen und Neuerungen sich mit der Maschinenverordnung ergeben werden.
 

Inhalt ist es, sich mit den Forderungen zu künstlicher Intelligenz zu befassen und des maschinellen Lernens. Wir werden die Frage beantworten: „Kann die künstliche Intelligenz Sicherheitsfunktionen gewährleisten?“ und „Was sind Sicherheitsbauteile mit selbstentwickelndem Verhalten?“
 

Was sind die Wirtschaftsakteure und welche Rechte und Pflichten kommen auf Hersteller, Einführer und Händler zu. Die neue Maschinenverordnung enthält vielen Neues aber auch altbewährtes.
Jeder Teilnehmer wird am Ende des Tages mit der Gewissheit nach Hause gehen, welche Bedeutung und Auswirkung diese Maschinenverordnung auf seine Tätigkeiten haben wird und was nötig sein wird, die neue Verordnung im Tagesgeschäft zu integrieren.

Inhalt

Gegenüberstellung Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und
Maschinenprodukteverordnung 2023/1230
 

Erklärungen zu den Neuerungen und was sie bedeuten
 

Richtlinien und Normen zur Maschinenverordnung
 

Rechte und Pflichten der Wirtschaftsakteure
 

Abgrenzung Konformitätserklärung zu Einbauerklärung
 

Risikobeurteilung
 

Anforderungen an Schutzeinrichtungen
 

Betriebsanleitung und Technische Dokumentation
 

Montageanleitung für unvollständige Maschinen
 

CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung

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Interesse geweckt?

Nehmen Sie noch heute Kontakt auf und starten Sie Ihre Weiterbildung!

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich gleichermaßen an Hersteller und Betreiber von Maschinen und Anlagen. Speziell an Führungskräfte, wie Projektleitung und Konstruktionsleitung, sowie an den Automatisierer, Programmierer und Elektriker die für die Ausrüstung der Maschinen und Anlagen verantwortlichen Mitarbeiter.
 

Verantwortliche Mitarbeiter aus Bereichen wie z. B.: - Projektleitung, Entwicklung, Konstruktion für Maschinen mit elektrischen, elektronischen, hydraulischen oder pneumatischen Komponenten, Fertigung und Produktion, Technische Dokumentation, Qualitätsmanagement, Verifikation und Validierung, Instandhaltung und Arbeitsmittelbeschaffung, Arbeits- und Betriebssicherheit

Voraussetzungen und Abschluss

Teilnehmer sollten Tätigkeiten und Erfahrungen aus dem Bereich Maschinen- und Anlagenbau und Risikobeurteilung haben. Dieses Seminar ist für Personen ausgelegt, die bereits Berührungspunkte mit der Maschinenrichtlinie hatten. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.

Seminarformate und Teilnahmebedingungen

  • Präsenzseminar

  • Webinar

  • Inhouse-Seminare
     

Teilnehmerzahl und Dauer:
Ab 5 Teilnehmern, 1 Werktag

 

Teilnahmegebühr:

610,00 € // netto zzgl. gesetzl. MwSt p.P. 

Inhouse-Seminare:

1.900,00 €// netto zzgl. gesetzl. MwSt. sowie 
Reise- und Übernachtungsaufwand

Maximale Teilnehmerzahl:

10 Personen

 

Hinweis:
Das Inhouse-Seminar kann direkt an einem laufenden oder zukünftigen Projekt ausgerichtet werden, um praxisorientierte Ergebnisse zu erzielen.

Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen!

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